Gebäude und Stadt
Gemeinden und Städte stehen vor großen Herausforderungen und haben gleichzeitig das Potenzial, den Klimaschutz aktiv voranzutreiben. Um zukunftsfähig zu sein, müssen sie Maßnahmen zur Klimawandelanpassung lokal umsetzen und nachhaltige Entwicklungen fördern. Maßnahmen für die Umsetzung einer kosteneffizienten und handhabbaren Wärmewende und zur Schaffung energieeffizienter und klimaangepasster Gebäude stärken den Klimaschutz. Auch das Monitoring des Gebäudebestandes und Informationsoffensiven zählen zu den Maßnahmen.
Zu den konkreten Maßnahmen, die im Sektor „Gebäude und Stadt“ umgesetzt werden sollen, zählen:
GS-01 Kommunale Wärmeplanung einführen und nutzen
Die Wärmeversorgung muss sich bis zur Klimaneutralität 2045 grundlegend ändern. Es braucht Veränderungsprozesse in nie gesehener Geschwindigkeit. Dabei soll die Wärmewende kosteneffizient und handhabbar sein. Hierzu sind die energetische Gebäudesanierung, ein zunehmender Einsatz von Wärmepumpen und der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen miteinander zu verzahnen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein Hilfsinstrument, das bei der Realisierung dieser genannten Ziele einen wichtigen Beitrag leisten kann. Gegenstand dieser Maßnahme ist die hessenweite Einführung der kommunalen Wärmeplanung.
In 2024 wurde die Verordnung zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die 59 nach § 13 Hessisches Energiegesetz (HEG) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichteten Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern veröffentlicht. Anschließend erhielten diese Kommunen Ende 2024 einen finanziellen Ausgleich nach Landesrecht.
Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) hat ergänzend zu den vielfältigen beratenden Aktivitäten auch einige umfangreiche neue Informationsmaterialien für Kommunen veröffentlicht, genannt seien hier die Neuauflage des Leitfaden Kommunale Wärmeplanung in Hessen sowie der Onlineleitfaden Bürgerbeteiligung bei der kommunalen Wärmeplanung sowie die stetig gewachsene Frage-Antwort-Liste zu allgemeinen Aspekten rund um die kommunale Wärmeplanung.
Darüber hinaus wurden hessische Kommunen im vergangenen Jahr bei der freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gefördert. Vier Kommunen haben einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten.
Bis spätestens 2045 will das Land Hessen seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken. Deswegen hat der Hessische Landtag bereits 2022 mit dem Hessischen Energiegesetz (HEG) beschlossen, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Von diesem Gesetz sind aktuell 59 Kommunen in Hessen betroffen. Am 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Kraft getreten, welches die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kommunen bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan erstellt haben. Dies betrifft folglich auch die hessischen Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Mithilfe der kommunalen Wärmeplanung können Kommunen eine klimaneutrale, kostengünstige und sichere lokale Wärmeversorgung planen. Wo Energie eingespart werden kann und welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort für die Wärmeversorgung genutzt werden können, planen die Kommunen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und weiteren Akteurinnen und Akteuren. So könnten Gebäude zukünftig z.B. durch dekarbonisierte Fernwärme oder Wärmepumpen mit Wärme versorgt werden. Die kommunale Wärmeplanung schafft für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie für Unternehmen eine Planungssicherheit, da sie dadurch besser einschätzen können, in welche Heizungstechnik investiert werden soll.
Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen unterstützt und berät die Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung. Sie bietet regelmäßige Online-Sprechstunden mit den Akteurinnen und Akteuren der kommunalen Wärmeplanung an, um dringliche praktische Fragen zu beantworten und in den Austausch zu kommen. Auch informiert die LEA mit dem Netzwerk kommunale Wärmeplanung regelmäßig über neue Entwicklungen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen und Austauschformate rund um das Thema kommunale Wärmeplanung für Kommunen und Unternehmen. Bereits jetzt sind unterschiedliche Angebote und Informationen auf der Website der LEA zur kommunalen Wärmeplanung erhältlich.
Darüber hinaus wurden hessische Kommunen im vergangenen Jahr bei der freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gefördert. Im Jahr 2023 haben insgesamt sieben kleinere Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Förderantrag zur Erstellung eines freiwilligen kommunalen Wärmeplans gestellt. Drei dieser Kommunen haben bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten.
Weitere allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung können auf der Website der LEA abgerufen werden.
GS-02 Wärmewende mit erneuerbaren Energien und Abwärme
Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen deutlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmebereichs zu leisten. Der Einsatz erneuerbarer Energien muss erhöht werden, unvermeidbare Abwärmequellen müssen für das Heizen und Kühlen genutzt werden können. Die Maßnahme trägt mit verschiedenen Instrumenten und Ansätzen (Ordnungsrecht, Planung, Information und Beratung, Förderung) zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme und Abwärme im Gebäudesektor bei. Dabei werden sowohl dezentrale Heizungen als auch Wärmenetze adressiert.
Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Hessen initiiert. Der Wärmeatlas Hessen, der im Jahr 2024 um die Wärmepotentiale größerer Kläranlagen erweitert wurde, wird intensiv von Kommunen, Planern, Stadtwerken und Genossenschaften genutzt. Ein erster Preis für den Wärmeatlas beim bundesweiten eGovernment-Wettbewerb unterstreicht dessen Bedeutung für die Wärmewende in Hessen.
Um neue Ideen und Projekte zu Wärmenetzen im ländlichen Raum mit technisch-wirtschaftlicher Fachexpertise unkompliziert unterstützen zu können, stehen seit Anfang 2024 über die LandesEnergieAgentur (LEA) zwei Beratungskonsortien zur Verfügung und haben im laufenden Jahr bereits 30 Akteure (Kommunen, Stadtwerke und Genossenschaften) beraten.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Aktivitäten der Vorjahre nun endlich auch in den Beginn konkreter Bautätigkeiten münden: In Rauschenberg-Bracht wurde der Bau des ersten Wärmenetzes mit nahezu 70 Prozent solarem Anteil begonnen und in Großkrotzenburg beginnt Ende 2024 der Bau der zu 90 Prozent auf erneuerbaren Energien und Umweltwärme basierenden Wärmezentrale für das bestehende Fernwärmenetz.
Im Jahr 2023 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Hessen initiiert. Auf Grundlage der im neuen Hessischen Energiegesetz (HEG) enthaltenen Pflicht zur Erstellung von Dekarbonisierungsplänen für die Wärmenetze nahmen ein Großteil der hessischen Wärmenetzbetreiber ihre Planungen für einen CO2-freien Betrieb ihrer Netze auf. Der im April freigeschaltete Wärmeatlas Hessen erlaubt es Kommunen, Planern, Stadtwerken und Genossenschaften erste Überlegungen zu Wärmenetzen mit Zahlen hinsichtlich des Wärmebedarfs zu unterfüttern. Mehr als 7000 Zugriffe auf dieses Tool in den ersten 9 Monaten dokumentieren die intensive Nachfrage.
Gleichzeitig wurde ein Projekt zur Ermittlung der Abwärmepotentiale der 190 größten Kläranlagen in Hessen begonnen. Die Ergebnisse dieses Projekts werden im Jahr 2024 in den Wärmeatlas integriert. Um die Nutzung der Geothermie voranzubringen, wurde an der Ermittlung der geothermischen Potentiale gearbeitet. Dabei ist insbesondere die Forschungsbohrung am Rebstockbad in Frankfurt zu erwähnen, die die besonderen geothermischen Potentiale im Frankfurter Untergrund bestätigte.
Um neue Ideen und Projekte zu Wärmenetzen im ländlichen Raum mit Fachexpertise unkompliziert unterstützten zu können, wurden Ende 2023 zwei Beratungskonsortien mit dieser Tätigkeit beauftragt. Seit Ende 2023 können nun derartige kostenfreie Dienstleistungen unbürokratisch bei der LEA LandesEnergieAgentur Hessen beantragt werden.
GS-03 Anzahl energieeffizienter und klimaangepasster Gebäude steigern
Hessische Gebäude müssen energieeffizienter und klimaresilienter werden. Das heißt, dass insbesondere in Bestandsgebäuden Investitionen getätigt werden müssen, die den Kühl-und Heizenergiebedarf reduzieren. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer werden bereits durch viele verschiedene Instrumente auf Bundesebene dazu motiviert, in Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle zu investieren. Das Land Hessen möchte das Angebot um weitere wichtige Säulen ergänzen, wie zum Beispiel die Förderung von Investitionen sowie die zielgruppenspezifische und umfassende Information und Beratung.
Auch in 2024 wurde die „Aufsuchende Energieberatung“ (AEB) der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) stark nachgefragt. Mit Idstein feierten wir im November 2024 unsere 100. Kommune, die an der Kampagne teilnimmt. Insgesamt wurden bislang über 6.000 Beratungen hessenweit durch die Kampagne ermöglicht (Stand: 2024). 55 Prozent der besuchten Haushalte sind schon im ersten Jahr nach der Beratung in ihre Modernisierung gestartet.
Die AEB unterstützt Kommunen dabei, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Erstberatung zur energetischen Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern anzubieten. Besonders in Zeiten steigender Energiepreise und des Wunsches nach Klimaschutz stehen viele Haushalte vor der Herausforderung, die richtigen Modernisierungsmaßnahmen zu wählen. Die AEB hilft dabei, indem sie Immobilienbesitzenden unabhängige Beratung zu Themen wie Dämmung oder Photovoltaikanlagen bietet.
Mit der Kampagne „Aufsuchende Energieberatung“ der LEA LandesEnergieAgentur Hessen können Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern eine passende Beratung zur energetischen Gebäudemodernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern anbieten: Die „Aufsuchende Energieberatung“ ermöglicht Immobilienbesitzenden unabhängige Erstberatung und Tipps von Energieberatenden. Und das kostenlos und zu Hause.
Zudem stellt die LEA hessischen Wohnbaugesellschaften kostenlose Energieeinsparpakete für Ihre Mieterinnen und Mieter zur Verfügung. Sie helfen einen Teil der gestiegenen Energiekosten durch Aufklärung, Änderungen im Verhalten und kleine handwerkliche Maßnahmen wettzumachen. Im Paket enthalten sind eine LED-Lampe, ein Thermo-Hygrometer sowie eine Broschüre mit Tipps zum Energiesparen. Letztere bietet die LEA Hessen unter www.hessen-spart-energie.de/einsparpaket in sechs Sprachen an.
GS-04 Wassersensible Stadtentwicklung im Klimawandel stärken
Ziel der Maßnahme ist, den Wasserhaushalt im städtischen, stark bebauten Raum wieder stärker einem natürlichen Wasserhaushalt anzunähern. Entscheidend hierfür sind dezentrale Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie zur Speicherung und gedrosselten Ableitung von Regenwasser. Regenwasser muss verstärkt versickert, zurückgehalten, gesammelt und gespeichert werden, um so für die Grundwasserneubildung, Vegetation und die Verdunstung (und damit auch die Kühlung) verfügbar zu sein. Die Maßnahme beinhaltet die Umsetzung des Leitfadens „Wassersensible Stadtentwicklung“ und die Steigerung der Resilienz der Kommunen gegenüber Starkregen. Hierfür werden Beratungen und finanzielle Unterstützung bereitgestellt.
Im Juli 2024 wurde der Leitfaden „Versickerung, Retention und Verdunstung als Beitrag zur wassersensiblen Siedlungsentwicklung“ herausgebracht. Hierzu wurden drei Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt. Die Erstellung der Fließpfadkarten durch das HLNUG wurde abgeschlossen. Sie sind auf der Seite des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) einsehbar. Starkregenanalysen bzw. Starkregensimulationen oder -gefahrenkarten und Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung sind weiterhin über die Klimaplanrichtlinie förderbar.
Allein über die Klimarichtlinie des Landes Hessen wurden in 2024 mindestens 24 Starkregenanalysen, sieben Maßnahmen zur Entsiegelung/Umgestaltung und vier Maßnahmen zur Dachbegrünung gefördert.
Aktuell existieren in Hessen 312 Fließpfadkarten, 10 weitere sind in Bearbeitung. Seit 2017 wurden 101 Starkregenanalysen bzw. Starkregensimulationen oder -gefahrenkarten gefördert. 2023 wurden in hessischen Kommunen 11 Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung und 4 Dachbegrünungen gefördert. Das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium wird Mitte 2024 einen Leitfaden zur „Versickerung, Retention und Verdunstung als Beitrag zur wassersensiblen Siedlungsentwicklung“ herausbringen. Weiterhin sind Veranstaltungen und Beratungen zur Umsetzung in den Kommunen geplant. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.
GS-05 Stadt-Umland-Entwicklung im Klimawandel stärken
Die Maßnahme zielt darauf ab, Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der räumlichen Gesamtplanung stärker zu verankern und hierzu konkrete Hilfestellungen zu liefern. Dabei sind neben der Entwicklung einer Vision zu einer integrativen Betrachtung von Klimaschutz, Klimawandelanpassung und nachhaltigen Ressourcenkreisläufen in der räumlichen Planung auch Anpassungsbedarfe auf Gesetzes-und Verordnungsebene, in Richtlinien, Normen, in der Förderung sowie in Leitfäden als Planungs- und Entscheidungshilfe zu prüfen. Es werden nachhaltige Stadt-Umland-Kooperationen unterstützt sowie Demonstrations- beziehungsweise Leuchtturmprojekte umgesetzt, deren Erfolge sich anhand von Wirksamkeitskontrollen messen lassen.
Zur Umsetzung der Maßnahme „Stadt-Umland-Entwicklung im Klimawandel stärken“ wird ein zweijähriges Forschungsprojekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) mit einer aktualisierten Laufzeit bis Ende Februar 2025 durchgeführt (siehe Umsetzungsstand 2023).
Ferner führt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) eine Recherche zur Klärung vorhandener Studien/Materialien zum Thema „Versickerungsfähigkeit von teilversiegelten Bodenoberflächenarten“ durch. Die Ergebnisse sind für die Forcierung einer klimaangepassten und nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Hessen von Bedeutung.
Um konkretere Prognosen zum Niederschlagsrückhalt auf einer teilversiegelten Fläche treffen zu können und hieraus ggf. konkretere Zielvorgaben bei der Siedlungsentwicklung (u. a. auch im Zuge von Darstellungen/Festsetzungen in der Bauleitplanung) städtebaulich begründbar zu machen, wird im Rahmen des Gutachtens eine Literatur-Recherche zu Ausmaß und Dauer der Versickerungswirkung sowie zu den positiven und negativen Auswirkungen von in der Siedlungsentwicklung relevanten teilversiegelten Bodenoberflächenarten auf Natur und Landschaft vorgenommen. Weiterhin werden methodische Hilfestellungen bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie Darstellungs- und Festsetzungsbeispiele für Bauleitpläne entwickelt. Abschließend werden relevante Unterschiede der teilversiegelten Bodenoberflächen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und die Benennung von Wissensdefiziten aufgezeigt. Geplanter Abschluss des Gutachtens ist 2025.
Zur Umsetzung der Maßnahme „Stadt-Umland-Entwicklung im Klimawandel stärken“ wird derzeit ein zweijähriges Forschungsprojekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) mit einer Laufzeit bis Ende 2024 durchgeführt. In diesem Forschungsprojekt werden mittels Fernerkundung digitale Themenkarten und Geofachdaten erarbeitet, die als Planungshilfen für die Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung dienen sollen. Dabei sollen die Themenfelder Oberflächentemperatur, Begrünung und Versiegelung betrachtet, Räume mit besonderem Handlungsbedarf in Bezug auf die Klimaanpassung identifiziert und mögliche Umweltziele für eine möglichst effiziente Klimaanpassungsplanung entwickelt werden. Zudem sollen die Möglichkeiten eines digitalen Monitorings zur Überwachung der Zielerreichung aufgezeigt werden.
Auf dem Gebiet des Klimaschutzes sollen digitale Themenkarten und Geofachdaten in den Themenfeldern Freiflächen-Photovoltaik und energieeffiziente Siedlungsentwicklung (z. B. in Abhängigkeit von Flächensparsamkeit, Kompaktheit und Umfang an Erschließungsstraßen) erarbeitet werden.
Das Projekt wird durch einen Projektbeirat aus ressortübergreifenden Behördenvertretern sowie aus externen Experten und Expertinnen begleitet. Im Ergebnis soll ein verbessertes Zusammenwirken der Planungsebenen in den Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung erreicht und die Planungspraxis durch die Bereitstellung von Planungshilfen in Form von automatisierten digitalen Geofachdaten und Themenkarten unterstützt werden.
GS-06 Verankerung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungszielen in der Städtebauförderung
Die bestehende Maßnahme des Integrierten Klimaschutzplans 2025 „Verankerung von Klimaschutz-und Klimawandelanpassungszielen in der Städtebauförderung“ wird fortgeschrieben und erhält zukünftig das neue Klimakontingent. Klimawandelanpassung und Klimaschutz werden als Bausteine bei der Fortschreibung der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) intensiver berücksichtigt.
Aus dem hessischen Klimakontingent werden nachhaltige und lösungsorientierte Maßnahmen gefördert, die in ihrer vorbildlichen und innovativen Art beispielhaft aufzeigen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen können. Dabei spielen der finanzielle Umfang und die Größe des Projekts keine entscheidende Rolle. Im Jahr 2024 erhielten insgesamt 20 hessische Städte und Gemeinden rund 15 Millionen Euro zur Umsetzung individueller Projekte für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung. Und auch 2025 fördert das Land Hessen vorbildliche und kreative Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen innerhalb der Städtebauförderung mit 15 Millionen Euro.
GS-07 Holzbauoffensive Hessen
Der Gebäudesektor spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende. Den Bausektor nachhaltiger zu gestalten, ist essenziell, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Ein ausgeglichener Umgang mit Ressourcen und die Verwertung ökologischer und nachwachsender Rohstoffe ist dafür notwendig. Das Bauen mit Holz bietet hier viele Vorteile. Mit der Maßnahme „Holzbauoffensive Hessen“ werden verschiedene Instrumente genutzt, um das Bauen mit Holz zu erleichtern und zu fördern.
Nach der Auftaktveranstaltung zur Holzbauoffensive Hessen im April 2024 fanden Weiterbildungen, Expertenworkshops, Exkursion für Planer, Bauherren und die Gewerke rund um das Thema Bauen mit Holz statt. Im Rahmen der Holzbauinitiative Hessen wurde 2024 auch der Holzbau-Preis unter der Schirmherrschaft des Landwirtschaftsministeriums ausgelobt und verliehen. Alle Informationen zur Holzbauoffensive sind auf der Website holzbauoffensive-hessen.de gebündelt abrufbar.
Mit der Holzbauoffensive wollen wir die Verwendung von Holz als klimafreundlicher Roh-, Werk- und Baustoff im Bauwesen, insbesondere im Wohnungsbau in Hessen, steigern.
Wir wollen, dass wir das heimische Holz nachhaltig nutzen, denn das dient dem Klimaschutz. Denn es wäre zu kurz gesprungen, den Wald nur als Vorratsspeicher von CO2 zu betrachten. Der Wald kann mehr. Die nachhaltige Nutzung und Verwendung von Holz für langlebige Produkte und für das Bauen ergänzt den Vorratsspeicher um den sogenannten Produktspeicher. Holz kann zudem andere Baustoffe mit ungünstiger Energie- und Klimabilanz substituieren.
Wir wollen die regionale Wertschöpfung steigern und attraktive Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen Hessens sichern.
Insbesondere der mehrgeschossige Wohnungsbau bietet mit dem Einsatz von Holz ein hohes Potential den CO2-Verbrauch, sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, zu senken und qualitativen Wohnraum zu schaffen. Ein ausgeglichener Umgang mit Ressourcen und die Verwertung ökologischer und nachwachsender Rohstoffe ist dafür notwendig. Das Bauen mit Holz bietet hier viele Vorteile.
Die Holzbauoffensive in Hessen hat sich zum Ziel gesetzt:
- die vermehrte Verwendung von Holz als regenerierbarer klimafreundlicher Roh-, Werk- und Baustoff im Bauwesen, insbesondere im Wohnungsbau in Hessen,
- die Speicherung von CO2 in Gebäuden mit einem hohen Anteil von Holz als Baustoff,
- die Substitution von anderen Baustoffen mit ungünstiger Energie- und Klimabilanz durch Holz,
- auf der Basis nachhaltiger Waldbewirtschaftung soll es zu einer Steigerung der Holzbauquote beim Wohnungsbau kommen,
- die regionale Wertschöpfung soll gesteigert und attraktive Arbeitsplätze auch in den ländlichen Regionen Hessens dadurch gesichert werden.
Für die Umsetzung der Holzbauoffensive in Hessen konnten drei kompetente und verlässliche Projektpartner gewonnen werden. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Verein pro holzbau hessen und die LandesEnergieAgentur Hessen.
Schwerpunkte der Holzbauoffensive werden im Jahr 2024 der Aufbau einer Website und die Vernetzung von Hochschulen, Ausbildungsstätten und Unternehmen sein. Erarbeitet werden sollen insbesondere Handlungsempfehlungen für private und öffentliche Bauherren. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen, Fachkongresse und Exkursionen angeboten.
Die Umsetzung der Holzbauoffensive erfolgt selbstverständlich auch in den Ressorts der Landesregierung. So sollen zusammen mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und Innenministerium rechtliche Rahmenbedingungen wie die Musterbauholzrichtlinie, Sicherheits- und Brandschutzkonzepte, die Schwerpunkte der Berufsbildung und einiges mehr weiterentwickelt werden.
Die Internetseite befindet sich noch im Aufbau:
www.holzbauoffensive-hessen.de
GS-08 Erhalt historischer Gärten und Parks
Durch die veränderten Wetterverhältnisse, wie vermehrte Trockenheit, höhere Aufkommen von Starkregenereignissen, Stürmen und Böen, entstehen besondere Herausforderungen für die Pflege in historischen Gärten und Parks. Die Maßnahme adressiert das Thema Baumpflege, Bewässerung und Brauchwassernutzung sowie die Wegeinstandsetzung und -pflege nach Starkregenereignissen.
Die vielen Niederschläge im Jahr 2024 waren für den Erhalt der Gehölze gut. Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden. Totholz und das Absterben von Gehölzen bleibt ein großes Thema. Parallel dazu ist der Nachholbedarf bei der Wegeinstandsetzung nach wie vor hoch, auch wenn in Hessen 2024 keine Wege aufgrund eines Unwetters temporär gesperrt werden mussten und so die Arbeiten nicht verzögerten bzw. erweiterten.
Da der Aufbau der Wegedecke in historischen Gärten Teil des Denkmals ist, kann hier (im Gegensatz zu einer Neuanlage von Wegen) der Aufbau nicht komplett neugestaltet werden. Dies ist einerseits ein Vorteil, da der historische Wegeaufbau in der Regel auch bei Starkregenereignissen recht gut hält. Andererseits ist die Aufbaustärke bei Erneuerungen geringer, wodurch gemischte Standardprodukte nicht zum Einsatz kommen können.
Durch zusätzliche Haushaltsmittel konnte eine Firma beauftragt werden, die mit einem Fertiger auch dünnere Wegedecken gemäß den Denkmalkriterien einbauen kann. Die Kombination (Firma, die großflächig eine Schicht Wegebaumaterial mit Maschinen einbaut und Fertigstellung durch das eigene Personal) war sehr effektiv. Zudem konnte hier eine neue Kornabstufung getestet werden.
G-01 Monitoring des Gebäudebestandes in Hessen
Durch eine Verstetigung der empirischen Datenerhebungen wird der energetische Zustand des hessischen Gebäudebestandes erfasst. Ziel ist es, künftig regelmäßig Aussagen zur Entwicklung der Modernisierungsrate treffen zu können, im Sinne der Weiterentwicklung der Energieeffizienzstrategie im Wohngebäudebereich.
Update folgt.
G-09 Beratungsoffensive „Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden“
Die Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich stellt eine der dringlichsten Herausforderungen für den Erfolg der Energiewende und die Einhaltung der Klimaschutzziele in Deutschland und in Hessen dar. Als Beitrag zur Senkung des Heizenergiebedarfs im Wohngebäudebereich adressiert der Klimaplan mit der Maßnahme „Beratungsoffensive ‚Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden‘“ die Steigerung der energetischen Sanierungsquote von Alt-und denkmalgeschützten Bauten.
Ein neues Internetangebot bietet Unterstützung, wie denkmalgeschützte Immobilien und Kulturdenkmäler denkmalgerecht energetisch modernisiert und mit erneuerbaren Energien versorgt werden können. Unter www.denkmalschutz-und-modernisieren.de finden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die für eine Gebäudesanierung notwendigen Expertinnen und Experten, Institutionen und Behörden. Zudem wird dort der Weg zu Beratungsangeboten und Fachzentren gewiesen. Der Online-Leitfaden enthält unter anderem Informationen zu Dämmung, Photovoltaik oder zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Gelungene Beispiele geben Impulse für das eigene Projekt. Verantwortlich für die Informationen sind die LEA LandesEnergieAgentur Hessen sowie das Hessische Landesamt für Denkmalpflege.
G-16 Informationsoffensive „Komfortabel, aber sparsam heizen“
Mit der Informationsoffensive „Komfortabel, aber sparsam heizen“ informiert die LandesEnergieAgentur (LEA) die hessischen Bürgerinnen und Bürger, wie diese ihre Verbräuche und Heizkosten reduzieren, gleichzeitig die Behaglichkeit erhöhen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten können.
Hessen heizt schlauer
Auch an hessischen Haushalten gehen Energiepreiserhöhungen nicht vorbei. Wie Mieterinnen, Mieter und Immobilienbesitzende durch einfache Verhaltensänderungen und Optimierungen Energie und damit Geld sparen können, zeigt die LEA LandesEnergieAgentur Hessen aktuell auf www.hessen-heizt-schlau.de.
G-23 Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Energieeinsparverordnung
Das Gebäudeenergiegesetz des Bundes ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Verbesserungen des Vollzugs werden erwartet, z. B. in Form einer Erfüllungserklärung, die bei fertiggestellten Gebäuden den zuständigen Behörden vorzulegen ist. Im Rahmen dieser Maßnahme stehen noch weitere Schritte zur Beseitigung des Vollzugsdefizits aus.
Update folgt.
SQ-02 Verankerung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung
Die Landes- und Regionalplanung ist gesetzlich verpflichtet, den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen (s. Raumordnungsgesetz). Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die Landes- und Regionalplanung in Hessen nach. Aktuell werden in allen drei Planungsregionen (Nordosthessen, Mittelhessen, Südhessen) die Regionalpläne (Gesamtpläne) neu aufgestellt. Alle Regionalplanentwürfe sind zu gegebener Zeit öffentlich auszulegen. Im Rahmen dieser Offenlage besteht u. a. für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen vorzutragen.
Update folgt.
SQ-10 Nachhaltige Flächenentwicklung
Das Land Hessen strebt an, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf 2,5 Hektar/Tag zu reduzieren. Um dies zu erreichen, enthält der Landesentwicklungsplan ein Bündel an Vorgaben, die von den Trägern der Regionalplanung bei der Neuaufstellung der Regionalpläne sowie den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten sind. Zur Förderung der Innenentwicklung sollen die Kommunen künftig durch ein vom Land zur Verfügung gestelltes digitales Potenzialflächenkataster unterstützt werden.
Die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf landesweit 2,5 Hektar pro Tag wird inzwischen weitgehend erreicht. Darüber hinaus stellt das Land Hessen den Kommunen zur Förderung der Innenentwicklung seit 2023 ein Digitales Potenzialflächenkataster zur Verfügung.
V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung
Mit dem Landesentwicklungsplan strebt das Land Hessen an, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf 2,5 ha/Tag zu reduzieren sowie Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte, zentrale Ortsteile, Siedlungsschwerpunkte und Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs zu konzentrieren. Darüber hinaus wurden die Ober- und Mittelzentren und ihrer Verflechtungsbereiche neu festgelegt. Diese landesplanerischen Vorgaben werden im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne in Nord-, Mittel und Südhessen konkretisiert und sind von den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Initiative „Großer Frankfurter Bogen“ soll verstärkt Wohnbauland an mit dem Schienenpersonennahverkehr vom Frankfurter Hauptbahnhof gut erreichbaren Standorten mobilisiert werden. Ziel des Förderprogramms für Partnerkommunen ist die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen in lebenswerten Quartieren mit nachhaltiger Infrastruktur in der Rhein-Main-Region. Hieraus können mittelbar Potenziale zur sukzessiven Verminderung von Pendlerzahlen (Straße) entstehen.
Update folgt.