HANDLUNGSFELD ÜBERGEORDNETES

Das Handlungsfeld „Übergeordnetes“ komplettiert die umfangreichen und ambitionierten Maßnahmen des Klimaplan Hessens. Dazu soll beispielsweise die Landesverwaltung klimaneutral gestellt werden und ein Check zu Klimaschutz sowie Klimawandelanpassung in Gesetzen und in Förderprogrammen verankert werden.

 

Zu den konkreten Maßnahmen, die im Sektor „Übergeordnetes“ umgesetzt werden sollen, zählen:

CO2-neutrale Landesverwaltung

Die Landesverwaltung soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral gestellt werden. Das ist das Ziel des Projekts CO2-neutrale Landesverwaltung Hessen unter Federführung des Hessischen Finanzministeriums, das bereits 2009 im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen ins Leben gerufen wurde: CO2-Emissionen, die durch die Landesverwaltung entstehen, sollen konsequent eingespart werden (zum Beispiel durch Sanierungsprogramme, durch Vorgabe ambitionierter energetischer Standards in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum sowie durch gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Mobilitäts- und Beschaffungsemissionen). Mit Erfolg: Bezogen auf die Startbilanz 2008 konnte die Landesverwaltung 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um gut 300.000 Tonnen CO2 reduzieren – das sind fast 65 Prozent.

 

Klimaschutz und Klimawandelanpassung gesetzlich und in Förderprogrammen verankern

Das Land erarbeitet einen Klimacheck für neue und zu novellierende Gesetze, ebenso wie für neue und zu überarbeitende Förderprogramme und wendet diesen verbindlich an. Mit diesem Klimacheck sollen Schwachstellen und Lücken im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung in Gesetzen, Richtlinien, Förderprogrammen, Planinstrumenten und Planungshilfen erkannt werden. Eine Überarbeitung der entdeckten Schwachstellen und Lücken wird daraufhin eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem Klimacheck für Förderprogramme wird ein Hessen-Standard für Gebäude und ggf. weitere Standards entwickelt, die in allen Förderprogrammen des Landes berücksichtigt werden. Zusätzlich werden Vollzugsabläufe evaluiert und verbessert.

 

Kommunales Klimaengagement fördern und steigern

Kommunen spielen eine entscheidende Rolle beim Klimaschutz und der Klimawandelanpassung. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, ihre eigenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, jedoch fehlen oft finanzielle Mittel und das Personal sowie relevante und praxisorientierte Informationen, um wirksame Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Daher bietet das Land mit dieser Maßnahme Unterstützung an in Form von Förderprogrammen, Beratungsleistungen und Informationspaketen.

 

Organisatorische Strukturen für mehr Klimaschutz und -wandelanpassung in Hessen

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind auch im Umweltministerium organisatorische Veränderungen notwendig, um Klimaschutz und Klimawandelanpassung personell und strukturell zu stärken. Dafür soll ein flexibles Team installiert werden, welches Personalressourcen für Fachreferate bereitstellt, um den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in relevante Themengebiete (beispielsweise Mobilität, Land-und Forstwirtschaft, Bildung und Forschung) zu integrieren. Zudem ist geplant, einen Rat aus Expertinnen und Experten zu etablieren, der die Maßnahmen und Entwicklungen des Landes begleitet und evaluiert.

 

Erfassung ökologischer Folgekosten in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Das Finanzministerium möchte die Grundlagen schaffen, die die Berücksichtigung von ökologischen Folgekosten in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ermöglichen. Hierfür werden die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung angepasst. Zudem werden Handreichungen entwickelt, die die Verwaltung in der Durchführung der erweiterten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erleichtern.

 

Nachhaltige Kapitalanlage und Refinanzierung Hessens

Hessen ist gesetzlich zur nachhaltigen Anlage seines Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“ verpflichtet, hat Nachhaltigkeitsvorgaben für alle Anlageklassen erarbeitet und ist als erstes deutsches Bundesland den UN Principles for Responsible Investment beigetreten. Mit drei weiteren Bundesländern wurden Anlagestandards für nachhaltige Aktienanlagen der öffentlichen Hand erarbeitet und in entsprechend konzipierte Aktienindizes umgesetzt, die im März 2023 auf den Paris-Aligned-Benchmark-Standard umgestellt wurden. Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Ausgaben stehen auch bei der Auswahl der Projekte für Hessens nachhaltige Anleihen im Vordergrund: Hessen übernimmt seit der Begebung der bis dahin größten Grünen Benchmark-Anleihe eines deutschen Bundeslandes im Jahr 2021 eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Emission von Grünen Anleihen auf Länderebene. Damit möchte das Land dem nachweislich steigenden Bedürfnis der Investoren gerecht werden, finanzielle Mittel ökologisch nachhaltig zu investieren.

 

Erhöhung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Die Maßnahme hat zum Ziel, die Resistenz und Resilienz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu steigern, um deren Funktionsfähigkeit und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung vor allem auch unter den sich verändernden klimatischen Rahmenbedingungen sicherzustellen. In den für die KRITIS zuständigen (Fach-)Ressorts der Landesverwaltung wird mit dieser Maßnahme ein stabiler Kompetenzaufwuchs im Bereich „Klimaresilienz von KRITIS“ sichergestellt und eine ressortübergreifend synchronisierte und zentral koordinierte, methodisch einheitliche Vorgehensweise (u. a. für die Kritikalitätsbestimmung, Szenarienentwicklung und Übung) umgesetzt.

Zur Steigerung von KRITIS-Resilienz gegenüber Stromausfällen wird daran gearbeitet, die Notstromversorgung von KRITIS zu verbessern. Hierzu gehören Forschung zu und Förderung von alternativen Antriebskonzepten für Netzersatzanlagen sowie die Härtung und Resilienzsteigerung der Mineralölversorgung.

 

Austausch und Daten zur Verbindung zwischen Wetter und Schäden im Energiesektor

Ziel dieser Maßnahme ist, dass sich Versorger, Rückversicherungsgesellschaften und Akteurinnen und Akteure der Landesverwaltung zum Thema Extremwetterereignisse und ihren Einfluss auf die Energieversorgung austauschen.

 

Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/Klima“ für Unternehmen und Erstellung betrieblicher Klimawandelanpassungskonzepte

Die hessische Wirtschaft setzt sich bereits verstärkt für den Klimaschutz ein und übernimmt Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft. Jedoch bringt der Klimawandel mit seinen gehäuften Extremwetterereignissen neue Herausforderungen mit sich. Die daraus resultierenden Folgen sind nicht nur direkte Schäden innerhalb einer Region oder am Standort, vielmehr resultieren ungefähr 70 Prozent der verursachten Schäden aus Betriebsunterbrechungen, die indirekt auf die Betriebe wirken. Daher sollte sich jedes Unternehmen frühzeitig mit seiner direkten und indirekten Betroffenheit gegenüber Extremwetterereignissen auseinandersetzen und zielgerichtete Anpassungsmaßnahmen in den betrieblichen Alltag implementieren. Die Umweltallianz Hessen möchte deswegen über die Risiken des Klimawandels und die Chancen durch Klimawandelanpassungsmaßnahmen informieren. Hierbei sollen Betriebe, welche Klimawandelanpassungslösungen anbieten, eine Plattform zur Präsentation erhalten.

 

Unternehmenskataster Anpassungstechnologien

Wie im Koalitionsvertrag genannt, will Hessen seine Rolle als Vorreiter in der Klimawandelanpassungsforschung und Klimaentwicklung stärken. Geplant sind Gespräche mit der Umweltallianz Hessen und relevanten Akteurinnen und Akteuren in der Landesverwaltung.

 

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