Lastenradförderung 2023: Nach dem großen Erfolg in 2020 und 2022 startet das Hessische Umweltministerium eine weitere Förderrunde - jetzt Antrag stellen
Das Land Hessen fördert ab sofort wieder die Anschaffung von neuen
(E)-Lastenrädern und (E-)Anhängern. Mit den emissionsfreien und dank des Förderprogramms erschwinglicheren Alternativen zum PKW kann jede und jeder im Alltag für unser Klima in die Pedale treten.
Die vom Hessischen Umweltministerium erstmalig 2020 durchgeführte Lastenradförderung ist auch in der zweiten Förderrunde 2022 auf enorme Resonanz gestoßen. Die bereitgestellten Fördergelder in Höhe von 1,5 Mio. Euro waren innerhalb weniger Wochen bis Ende Mai ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 1.900 Anträge bewilligt. Nun geht die Lastenradförderung in eine weitere Runde. Die Abwicklung erfolgt erneut über den Projektträger Jülich.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen (natürliche Personen) mit Wohnsitz in Hessen.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Personen, die in den vorherigen Förderrunden bereits eine Förderung für die Anschaffung eines Lastenrads und/oder eines Anhängers beantragt und erhalten haben.
Wie läuft die Förderung ab?
- 1. Schritt: Antrag über die Förderplattform des PTJ (https://lastenrad.ptj.de) stellen
- 2. Schritt: Bescheid erhalten
- 3. Schritt: Erst dann das Rad oder den Anhänger kaufen, bestellen oder anzahlen
- 4. Schritt: Rechnung und Zahlungsbelege einreichen
- 5. Schritt: Die Förderung wird auf Euer Konto überwiesen
Hinweis: Bereits gekaufte, verbindlich bestellte oder angezahlte Räder können wir leider nicht fördern. Wir können nur fördern, wenn Ihr einen positiven Bescheid von uns abwartet und das Rad oder den Anhänger anschließend kauft.
So beantragt Ihr die Förderung:
- 1. Schritt: Kostenvoranschlag beim Händler Eurer Wahl einholen
- 2. Schritt: Förderantrag auf der Förderplattform des PTJ ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und mit dem Kostenvoranschlag hochladen
- 3. Schritt: Bescheid erhalten
- 4. Schritt: Innerhalb von 12 Monaten nach Bescheid-Erhalt die Rechnung auf der Förderplattform einreichen (Postversand nicht nötig)
- 5. Schritt: Fördersumme erhalten
Hinweis: Wir brauchen eine Rechnung, auf der Euer Name stehen muss, und einen Beweis, dass wirklich Geld geflossen ist, also z.B. eine Kopie der EC-Quittung oder einen Kontoauszug für diese Überweisung. Das Ganze bitte im .pdf-Format, nur dann könnt Ihr das auf der Förderplattform hochladen.
Bei allen Fragen zur Antragstellung und Abwicklung meldet Euch unter ptj-lastenradhessen@fz-juelich.de oder telefonisch unter 03020199-410. Antworten zu häufig gestellten Fragen findet Ihr auch auf der Startseite der Förderplattform unter https://lastenrad.ptj.de
Hier seht Ihr nochmal, was wir fördern:

Bitte beachtet noch folgende Bedingungen:
- Lastenräder ohne verlängerten Radstand und damit übergroßem Gepäckträger werden nicht gefördert. Der verlängerte Radstand kann zwischen dem Hinterrad und den Pedalen („Longtail“) oder dem Vorderrad und den Pedalen („Long John“) vorliegen.
- Lastenanhänger, die ähnlich eines Einkaufstrolleys sehr kleine Räder haben und auch ohne Fahrrad zu Fuß verwendbar sind, werden nicht gefördert.
- Eine Zahlung auf Raten ist bei Förderung nicht möglich.
Eine Übersicht zu allen Förderbedingungen findet Ihr auch hier: