Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.klimaplan-hessen.de/ veröffentlichte Website des Landes Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer im Februar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Teilweise fehlende sinngebende Textalternativen für Grafiken.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Gesamte Website: Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3:
- Gesamte Website: Teilweise keine sinngebenden Linktexte im Kontext.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Dateien und Videos: Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Teilweise fehlen Untertitelung bei bereitgestellten Videos.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Korrekturen an den oben genannten Barrieren werden sukzessiv umgesetzt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich:
Ältere bzw. umfangreichere Dokumente, bei denen keine große Nachfrage erwartet wird, sind teilweise nicht vollständig barrierefrei. Im Bedarfsfall kann Kontakt mit der Ansprechperson aufgenommen werden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.03.2026 erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson Barrierefreiheit
Julia Mildner
Telefon: +49 (0)611 815 1625
E-Mail: klimaplan@landwirtschaft.hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de