Menü

Verkehr und Mobilität

Wenn Hessen seine Rolle als „Vorreiter der Verkehrswende“ erfüllen möchte, müssen Maßnahmen im Verkehrsbereich unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Hauptfokus soll eine Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrsbereich sein, insbesondere aus dem motorisierten Individualverkehr, aus Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr und aus dem Wirtschafts- und Lieferverkehr. Die angestrebte Verkehrswende soll durch technisch infrastrukturelle Förderprogramme zur Umsetzung der Antriebswende sowie durch Förderungen von Planungs- und Steuerungskapazitäten in Kommunen unterstützt werden.

Zur Handlungsfeldübersicht

Erklärfilm zum Handlungsfeld Verkehr und Mobilität des Klimaplans Hessen

Der Klimaplan Hessen umfasst zehn Handlungsfelder. In fünf Filmen stellen wir die Handlungsfelder in Kürze vor und zeigen dabei ausgewählte Maßnahmen des Klimaplans Hessen.

Klimaschutz? Können wir. Mit dem Klimaplan Hessen!

Video zu Verkehr und Mobilität

Zu den konkreten Maßnahmen, die im Sektor „Verkehr und Mobilität“ umgesetzt werden sollen, zählen:

VM-01 Klimafreundliche Verkehrswende

Die Maßnahme vereint ein Bündel an Aktivitäten, um die Verkehrswende zu unterstützen. Sie umfasst technisch infrastrukturelle Förderprogramme zur Umsetzung der Antriebswende sowie die Förderungen von Planungs- und Steuerungskapazitäten in Kommunen. Sie adressiert unterschiedliche Mobilitätsaspekte, insbesondere den motorisierten Individualverkehr, Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Schienenfahrzeuge) und den Wirtschafts- und Lieferverkehr.

Seit dem Jahr 2024 unterstützt das Land Hessen Städte, Gemeinden, Landkreise und interkommunale Zusammenschlüsse jährlich mit bis zu 2,1 Millionen Euro bei Personal- und Sachausgaben für die strategische Mobilitätsplanung. Begleitend zum Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Mobilitätspläne“ startet ab dem 2. Quartal 2025 eine Schulung für kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung eines integrierten Mobilitätsplans nach der EU-Richtlinie „Sustainable Urban Mobility Planning“ (SUMP) arbeiten. Die geförderten Kommunen haben ca. 2,5 Jahre Zeit, einen integrierten Mobilitätsplan aufzustellen. Auch das Umsetzungsmanagement eines bereits erstellten Plans wird durch das Förderprogramm unterstützt: Hier können Kommunen für weitere zwei Jahre bei der verwaltungsinternen Koordination und Kommunikation der Umsetzung gefördert werden. Auch begleitende Maßnahmen können teilweise gefördert werden.

Im Jahr 2025 sollen die Einzelelemente der Maßnahme "Klimafreundliche Verkehrswende" weiter umgesetzt werden, z.B. durch die Fortführung des Förderprogramms Mobilitätspläne und der Elektromobilitätsförderung mit der besonderen Zielsetzung "Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum". Auch die E-Bus-Förderung wird weiterhin umgesetzt und durch die Geschäftsstelle "Strom bewegt" beworben. Die Profilierung hin zur Umsetzung des klimafreundlichen Güterverkehrs wird weiter vorangetrieben.

Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.

Mit der Maßnahme "Klimafreundliche Verkehrswende" soll es u. a. den Kommunen ermöglicht werden, die Mobilität vor Ort nachhaltig und klimaschonend zu gestalten. Dazu wird der strategische, nach den Leitlinien der Europäischen Kommission entwickelte Ansatz nachhaltiger Mobilitätsplanung ("SUMP") unterstützt. In Hessen startet die Förderung von Personal in den Kommunen zur Erarbeitung dieser nachhaltigen integrierten Mobilitätspläne mit dem Jahr 2024. Flankiert wird die strategische Planung durch die Unterstützung von Einzelmaßnahmen, zum Beispiel der Förderung von E-Bussen für den ÖPNV: Hier wurde ein Zuwendungsbescheid für Busse in Wetzlar ausgereicht, während in Frankfurt auf der Basis früher ergangener Bescheide Busse mit Brennstoffzellen in Betrieb genommen wurden. Weiterhin wurde die Nutzung von Straßenbahnen für urbane Logistik vorbereitet. In enger Kooperation mit einem Paketdienstleister sollen sie 2024 erstmals in Hessen pilothaft in Betrieb genommen werden.

Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.

VM-02 Schieneninfrastruktur voranbringen

Mit dieser Maßnahme sollen der Schienenpersonenfern- und -nahverkehr deutlich gestärkt werden, wodurch Verkehrsverlagerungen auf die Schiene induziert werden. Die geplanten Aktivitäten unterstützen die nachhaltige Mobilitätspolitik und führen zu Emissionsminderungen, da einerseits durch den Neu-und Ausbau der Schieneninfrastruktur Engpässe im Eisenbahnsystem reduziert werden (es kommt zu einer Angebotsausweitung). Andererseits werden Emissionen im Schienenverkehr selbst adressiert, indem Strecken elektrifiziert werden.

Der Umsetzungsstand aus dem Jahr 2023 ist weiterhin gültig.

Die Maßnahme zielt sowohl auf Verbesserungen im Fernverkehr (einer der bundesweit bedeutsamsten Engpässe ist der Korridor Mannheim - Frankfurt - Fulda - Erfurt) als auch im Nah- und Regionalverkehr ab. Die Maßnahmen für den Fernverkehr werden vom Bund im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes finanziert. Bei den Nah- und Regionalverkehrsmaßnahmen stellt das Land Mittel für die Planung von Maßnahmen an Eisenbahnstrecken bereit und beteiligt sich an der Finanzierung des Baus durch eine Komplementärfinanzierung im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie durch Mittel des Hessischen Mobilitätsfördergesetzes. Wichtige Maßnahmen im Fernverkehr sind u. a. die Neu- und Ausbaustrecken im o. g. Korridor sowie der Fernbahntunnel Frankfurt, im Nahverkehr u. a. der Bau eigener S-Bahn-Gleise von Frankfurt über Bad Vilbel nach Friedberg, die Nordmainische S-Bahn oder die Regionaltangente West.

VM-03 Fuß- und Radverkehr stärken

Ziel der Maßnahme ist entsprechend der Nahmobilitätsstrategie für Hessen und der Hessenstrategie Mobilität 2035 die Stärkung des Fuß-und Radverkehrs als nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsformen. Dadurch sollen die CO2-Emissionen des Verkehrsbereichs reduziert werden. Die Maßnahme unterstützt die Verlagerung auf den Fuß-und Radverkehr (z. B.: durch Aus-und Umbau der Rad-und Fußverkehrsinfrastruktur zur Schließung von Netzlücken und zur Verbesserung der Qualität oder betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement) und trägt damit auch zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität bei. Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Aktivitäten sind zentral Städte, Gemeinden und Kreise verantwortlich, die deshalb dabei fachlich (Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität), finanziell (Projektförderung) und personell (Nahmobilitätskoordinierende) gestärkt werden sollen.

Seit 2016 organisiert die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) jährlich den hessischen Nahmobilitätskongress für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft und kommunaler Verkehrsplanung. Hier dreht sich alles um aktuelle Themen im Fuß- und Radverkehr.

Mit der Hessischen Akademie für Nahmobilität wird zudem die Möglichkeit zur Weiterbildung und dem fachlichen Erfahrungsaustausch geboten. Die Akademie bietet die Chance, sich in wechselnden Themenschwerpunkten weiterzubilden und praxisnahe Antworten von kommunalen Fragen der Nahmobilität zu bekommen. Dafür bündelt die Akademie Wissen und aktuelle Erkenntnisse zum Fuß- und Radverkehr in Seminaren und Workshops.

Am Stadtradeln haben 2024 321 Kommunen und 77.409 Radelnde teilgenommen. Das sind sechs Kommunen mehr und 1.033 Radelnde weniger als im Vorjahr. Insgesamt wurden rund 13,4 Millionen Kilometer zurückgelegt und dadurch 2.230 Tonnen CO2 vermieden (siehe hier).

Die Förderung von Nahmobilitätskoordinierenden durch das Land Hessen nehmen 20 der 21 hessischen Landkreise in Anspruch. Dabei konnte allen Anträgen entsprochen werden. Bislang konnte in allen Landkreisen mindestens eine Stelle besetzt werden. Der erfolgreiche Abschluss weiterer Stellenbesetzungsverfahren wird im Jahr 2025 erwartet.

Zuletzt konnten bereits 80 Prozent der Daten zur wegweisenden Beschilderung von Hessischen Kommunen in die Datenbank zur radwegweisenden Beschilderung (WR-DB) importiert werden. Im Jahr 2024 soll der Datenbestand sukzessive erweitert werden.

Eine Zusammenstellung der finanziell geförderten Infrastrukturvorhaben für die Nahmobilität der Kommunen finden Sie hier.

Seit 2016 organisiert die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) jährlich den hessischen Nahmobilitätskongress für Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft und kommunaler Verkehrsplanung. Hier dreht sich alles um aktuelle Themen im Fuß- und Radverkehr.

Mit der Hessischen Akademie für Nahmobilität wird zudem die Möglichkeit zur Weiterbildung und dem fachlichen Erfahrungsaustausch geboten. Die Akademie bietet die Chance, sich in wechselnden Themenschwerpunkten weiterzubilden und praxisnahe Antworten von kommunalen Fragen der Nahmobilität zu bekommen. Dafür bündelt die Akademie Wissen und aktuelle Erkenntnisse zum Fuß- und Radverkehr in Seminaren und Workshops.

Am Stadtradeln haben 2023 315 Kommunen und 78.442 Radelnde teilgenommen. Das sind 28 Kommunen und 10.132 Radelnde mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden über 15 Millionen Kilometer zurückgelegt und dadurch 2.437 Tonnen CO2 vermieden. Am Schulradeln haben 2023 345 Schulen teilgenommen – 47 mehr als im Vorjahr. Hier wurden über 3,1 Millionen Kilometer zurückgelegt und damit 503 Tonnen CO2 eingespart.

Die Förderung von Nahmobilitätskoordinierenden durch das Land Hessen nehmen 20 der 21 hessischen Landkreise in Anspruch. Dabei konnte allen Anträgen entsprochen werden. Bislang konnten 13 der 40 bewilligten Stellen durch die Landkreise besetzt werden. Der erfolgreiche Abschluss weiterer Stellenbesetzungsverfahren wird im Jahr 2024 erwartet.

Zuletzt konnten bereits 75 Prozent der Daten zur wegweisenden Beschilderung von Hessischen Kommunen in die Datenbank zur radwegweisenden Beschilderung (WR-DB) importiert werden. Im Jahr 2024 soll der Datenbestand sukzessive erweitert werden.

VM-04 Öffentlichen Personennahverkehr stärken

Das Land unterstützt die Verkehrsverbünde und die lokalen Aufgabenträger bei ihren Bemühungen, mit einer Qualitätsoffensive die Herausforderungen der Zukunft im öffentlichen Personennahverkehr zu bewältigen.

Das Fahrplanangebot im öffentlichen Personennahverkehr sowie dessen weitere Entwicklung in Qualität und Quantität soll im Sinne des Gemeinwohlauftrages der Daseinsvorsorge kontinuierlich gestärkt und bedarfsgerecht verbessert werden. Dazu zählen der Integrale Taktfahrplan, Anschlussverbindungen und auch gute Verbindungen an Wochenenden und nachts.

Mit zusätzlichen Fördermitteln soll die Finanzierungslücke zwischen den Fahrgeldeinnahmen, den Regionalisierungsmitteln des Bundes und den laufenden Kosten des Fahrplanbetriebs geschlossen werden. Das Land stellt seine Fördermittel den drei Verkehrsverbünden Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) zur Verfügung.

Geregelt wird die Finanzierung in Finanzierungsvereinbarungen mit mehrjähriger Laufzeit, die auch gemeinsam vereinbarte Ziele zur Mittelverwendung enthalten.

Mit der Bereitstellung der zusätzlichen Fördermittel für den öffentlichen Personennahverkehr an die Verkehrsverbünde konnte in 2024 erneut die sich weiter vergrößernde Lücke zwischen den Betriebsaufwendungen einerseits und den Fahrgeldeinnahmen sowie den Regionalisierungsmitteln des Bundes andererseits geschlossen werden.

Für die Umsetzung des Deutschlandtickets hat das Land den Verkehrsverbünden neben den dafür vorgesehenen zusätzlichen Bundesmitteln Landesmittel in gleicher Höhe zum Ausgleich der reduzierten Fahrgeldeinnahmen bereitgestellt. In Hessen können seit dem 1. August 2023 Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, das Deutschlandticket für nur 31 Euro im Monat erwerben. Der aus Landesmitteln finanzierte "Hessenpass mobil" ermöglicht hunderttausenden Menschen bezahlbare Mobilität und damit gesellschaftliche Teilhabe. Um Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den ÖPNV heranzuführen, hat das Land gemeinsam mit den Verbünden das Schulausflugticket aus zusätzlichen Landesmitteln umgesetzt. Es ermöglicht Schülerinnen und Schülern bei Klassenfahrten die kostenfreie Nutzung des ÖPNV.

Mit der Bereitstellung der zusätzlichen Fördermittel für den öffentlichen Personennahverkehr an die Verkehrsverbünde konnte in 2023 die Lücke zwischen den Fahrgeldeinnahmen und den Regionalisierungsmitteln des Bundes geschlossen werden. Aufgrund der mit der Energiekrise verbundenen Kostensteigerungen wurden 2023 weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

VM-05 Klimaschutz im hessischen Luftverkehr

Aufgrund der Ausgestaltung des internationalen und nationalen Klimaschutzrechts ist nur ein vergleichsweise geringer Teil der im Zusammenhang mit dem Flugverkehr entstehenden CO2-Emissionen der hessischen Klimaschutzbilanz zuzuordnen. Die wichtigsten Hebel für die Einhaltung der Klimaschutzziele und Defossilisierung des Luftverkehrs liegen in der Zuständigkeit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), der EU und beim Bund. Hessen sieht sich in der Verantwortung, nicht nur die Etablierung und Einhaltung solcher Instrumente zu unterstützen, sondern auch die eigenen Handlungsspielräume konsequent zu entwickeln und zu nutzen.

Die Maßnahme wird die nachhaltige und effizientere Gestaltung des Luftverkehrsstandorts Frankfurt/Main unterstützen und baut auf drei Säulen auf:

  • Erhalt und Weiterentwicklung institutioneller Ressourcen
  • Weichenstellung für eine nachhaltige Flughafeninfrastruktur
  • Initiativen und Förderung von Vorhaben zur Reduktion von Emissionen an der Quelle und zur Vermeidung von Verkehren

Bei der Umsetzung der Maßnahme nimmt das „Kompetenzzentrum für Klima- und Lärmschutz im Luftverkehr“ (CENA Hessen) eine Schlüsselrolle ein. Es hat sich seit seiner Gründung als feste Größe rund um Zukunftsfragen des Luftverkehrs in Deutschland etabliert und wird 2025 seine Arbeiten mit dem Schwerpunkt auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit am Luftverkehrsstandort Frankfurt am Main fortführen. Die Forschungs-, Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten des Kompetenzzentrums leisten für die Hessische Landesregierung einen wichtigen Beitrag, um den Luftverkehr nachhaltiger, effizienter und klimaneutral zu gestalten.

Für den Wissenstransfer sowie für die Erlangung wichtiger Praxiserfahrungen in der Herstellung von strombasierten Kraftstoffen für die Luftfahrt konnte Hessen über das Kompetenzzentrum Fördermittel aus verschiedenen Bundesministerien einwerben. Hierzu zählen die aus Landesmitteln kofinanzierten Projekte mit F&E-Charakter zu RePoSe (Realtime Power Supply for E-Fuels) und Kopernikus (P2Fuels; Schwerpunkt ist die Umwandlung von synthetischen Zwischenprodukten in langkettige Kohlenwasserstoffe zum Einsatz als normspezifisches Kerosin) im Industriepark Höchst (IPH) sowie InnoFuels, einer bundesweiten Vernetzungsplattform zu strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen.

Ergänzend zur Bundesförderung unterstützt die Landesregierung unterschiedliche Herstellungspfade zur Erprobung und Herstellung alternativer Flugkraftstoffe mit Landesmitteln. Förderungen im technologieoffenen Ansatz erhielten die INERATEC GmbH für die Planung und Errichtung eines Tanklagers am Standort ihrer PtL-Anlage im IPH sowie die CAPHENIA GmbH für die Anbindung ihrer F&E-Anlage im PBtL-Verfahren an die Strom- und Gasversorgung des Industrieparks. Die Inbetriebnahme soll im Jahr 2025 erfolgen. Nachhaltige Carbon-Capture-Lösungen und CCU-Potentiale der Industrie in Hessen, in der Abscheidung, dem Transport und der anschließenden Nutzung von Kohlenstoff für die Herstellung von alternativem Kerosin, werden im Rahmen des aus Landesmitteln geförderten Verbundprojektes zu Carbon4PtL (bis 2026) untersucht.

Über das Jahr 2024 hinaus werden im Austausch mit der Fraport AG, Home Base Carriern und weiteren systemrelevanten Akteuren am Verkehrsflughafen Frankfurt am Main Maßnahmen sowie Potenziale zur Dekarbonisierung ausgelotet und identifiziert. Insgesamt ist festzuhalten, dass im Jahr 2024 bei den Maßnahmen zur Dekarbonisierung am Boden sowohl bei der Fraport AG als auch bei anderen Unternehmen wie der Lufthansa AG deutliche Fortschritte und wichtige Weichenstellungen zu verzeichnen waren. Positive Beispiele sind unter anderem die voranschreitende Elektrifizierung der Bodenflotte sowie die Versorgung durch regenerative Energien (beispielsweise Photovoltaikanlagen auf dem Flughafengelände; Power Purchase Agreement (PPA) mit EnBW zur Abnahme von 85 Megawatt Offshore-Windenergie aus dem Windpark „He Dreiht“ sowie elektrische Schlepper bei der Lufthansa-Wartungstochter LEOS).

Ernüchternd war hingegen die Entwicklung bei den luftseitigen Emissionen, die mehr als 90 Prozent aller luftverkehrsbezogenen CO2-Emissionen ausmachen. Für die Reduktion dieser Emissionen sind alternative Flugkraftstoffe von essenzieller Bedeutung. Leider wurden sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene bislang nicht die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um für Kraftstoffhersteller einen ausreichenden Business-Case zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Herstellung insbesondere von strombasierten Kraftstoffen zu ermöglichen.

Das „Kompetenzzentrum für Klima- und Lärmschutz im Luftverkehr“, als Impulsgeber für Innovationen in der Luftfahrt, hat sich seit Gründung als feste Größe rund um Zukunftsfragen des Luftverkehrs in Deutschland etabliert, und wird in 2024 seine Arbeiten mit Schwerpunktsetzung zu Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekten am Luftverkehrsstandort Frankfurt Main fortführen. Leuchtturmprojekte des Kompetenzzentrums mit Pioniercharakter für den Markthochlauf von strombasierten nachhaltigen Flugkraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) sind die aus Bundesmitteln geförderten Vorhaben zu RePoSe (Real-time Power Supply for e-Fuels), Kopernikus P2Fuels (Herstellung von spezifikationskonformem Kerosin) sowie InnoFuels – einem bundesweitem Plattformprojekt zur Vernetzung, Weiterentwicklung und Rahmenbedingungen zum Hochlauf strombasierter Kraftstoffe sowie fortschrittlicher Biokraftstoffe. Die Forschungs-, Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten des Kompetenzzentrums leisten für die Hessische Landesregierung einen wichtigen Beitrag, um den Luftverkehr – mit all seinen bekannten Auswirkungen auf Mensch, Umwelt sowie Klima in der Rhein-Main-Region – nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Zur Herstellung von klimafreundlichen Kraftstoffen im Luftverkehr, als Ersatz für fossiles Kerosin, unterstützt Hessen das Pioniervorhaben der Ineratec GmbH mit Landesmitteln für die Planung und den Bau eines Tanklagers sowie die Caphenia GmbH im Rahmen ihres F&E-Projektes im Power-and-Biogas-to-Liquid-Verfahren (PBtL) in Form der Infrastrukturanbindung im Industriepark Frankfurt-Höchst. Mit der Flughafenbetreiberin Fraport AG, Flughafennutzern sowie sonstigen systemrelevanten Akteuren werden kooperierende Arbeiten zum Aufbau eines Monitoringsystem im Jahr 2024 fortgeführt und intensiviert. Parallel sollen im Austausch mit den Flughafenakteuren auch zielgerichtete Unterstützungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Frankfurter Flughafens identifiziert werden.

VM-06 Reduktion der Klimawandelgefährdung von Landstraßen

Die Maßnahme baut auf die bereits abgeschlossenen Maßnahme des Integrierten Klimaschutzplans 2025 zur Ausarbeitung einer hessenweiten Gefährdungsanalyse für das hessische Landesstraßennetz auf. Ergebnis dieser Gefährdungsanalyse ist unter anderem eine Handlungshilfe zur Identifikation von Landesstraßen mit besonders hohem Risiko mit Blick auf Klimaereignisse. Mit dieser neuen Maßnahme des Klimaplans Hessen soll Hessen Mobil sinnvolle Maßnahmen an den Landesstraßen erkennen, priorisieren und im Rahmen der jährlichen Landesstraßenbauprogramme umsetzen.

Hessen Mobil hat den Prozess begonnen, aufbauend auf das seit 2023 vorliegende Gutachten, Maßnahmen zur regionalisierten Anpassung der Landesstraßeninfrastruktur an die Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaereignisse zu identifizieren.

Um einer zu starken Erwärmung von Fahrbahndecken und den damit verbundenen Folgen (bspw. Spurrillen, waschbrettartige Verformungen durch Bremsvorgänge) entgegenzuwirken, werden von Hessen Mobil bereits seit 2018 jährlich ca. 100.000 Euro aus dem Klimaschutzplan zur Aufhellung von Asphalt-Deckschichten eingesetzt. So wurden im Jahr 2024 bei sieben Maßnahmen eine Aufhellung der Asphalt-Deckschichten vorgenommen. Die Mehrkosten gegenüber einer Erneuung der Deckschicht ohne Aufhellung beliefen sich auf rund 104.000 Euro.

Auf der Grundlage der seit Mitte 2023 vorliegenden "hessenweiten Gefährdungsanalyse für Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen" hat Hessen Mobil begonnen, Maßnahmen zu identifizieren, die ein besonders hohes Risiko gegenüber zukünftig zu erwartender Klimaereignisse haben.

Um einer zu starken Erwärmung von Fahrbahndecken und den damit verbundenen Folgen (bspw. Spurrillen, waschbrettartige Verformungen durch Bremsvorgänge) entgegenzuwirken, werden von Hessen Mobil bereits seit 2018 jährlich ca. 100.000 Euro aus dem Klimaschutzplan zur Aufhellung von Asphalt-Deckschichten eingesetzt.

V-13 Schienengüterverkehr optimieren und stärken

Diese Maßnahme umfasst die Weiterführung und -entwicklung des Förderprogramms des Landes im Schienengüterverkehr, die Unterstützung von entsprechenden Anträgen auf Bundesebene und die Unterstützung bei der Suche von Flächen für geeignete Logistikstandorte zur Optimierung des kombinierten Güterverkehrs. Die Fördermittel des Landes können als Anschubfinanzierung für den Erhalt von bestehendem Schienengüterverkehr, die Reaktivierung von aufgegebenem Schienengüterverkehr und die Erweiterung oder die Neueinrichtung von Schienengüterverkehr verwendet werden. Auch Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr können gefördert werden.

Der Schienengüterverkehr in Deutschland und ebenso auch in Hessen wird nahezu vollumfänglich auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn AG (DB AG) erbracht, welches von deren Tochtergesellschaft DB Netz AG betrieben wird und sich im Besitz des Bundes befindet. Dementsprechend liegt auch die Verantwortung für Betrieb und Ausbau dieser Netzinfrastruktur beim Bund. Trotz der Zuständigkeit des Bundes stellt das Land Hessen als eines der wenigen Bundesländer subsidiär zu einer Bundesförderung (neue Anschlussförderrichtlinie des Bundes aus dem Jahr 2021) Mittel zur Förderung beispielsweise von Gleisanschlüssen aus Firmen oder Gewerbegebieten, die in der Regel unmittelbar an das Netz des Bundes anschließen, zur Verfügung. Seit dem 19.6.2018 ist dazu die Richtlinie zu Fördermitteln für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (SGV-RL Hessen) in Kraft. Für das Förderprogramm stehen jährlich etwa 250-300 Tausend Euro zur Verfügung. Mit Fördermitteln des Landes wurde 2023 die Reaktivierung der Lumdatalbahn zwischen Lollar und Mainzlar insbesondere zur Anbindung des Werkes der RHI Magnesita umgesetzt.

V-21 Begrünung von Verkehrswegen zur besseren Bewältigung der Folgen des Klimawandels

Straßenbäume können zur Verschattung beitragen und damit einen natürlichen Hitzeschutz bieten. Entsprechend werden die für diese Maßnahme zur Verfügung stehenden Gelder schwerpunktmäßig für Baumersatzpflanzungen eingesetzt.

Update folgt.

V-26 Einführung eines hessenweiten Jobtickets für Landesbedienstete

Mit der Möglichkeit, durch das LandesTicket Hessen unentgeltlich den Nah- und Regionalverkehr nutzen zu können, wurde ein tatsächlicher Anreiz für den Umstieg vom Individualverkehr auf die umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn geschaffen. Durch das LandesTicket Hessen haben Beschäftigte des Landes Hessen rund um die Uhr die Möglichkeit, durch eigenes Handeln einen aktiven Beitrag zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung – unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen – erbringen zu können.

Update folgt.