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Die Vorgänger: IKSP 2025 & Mehr-Klimaschutz-Programm

Der Klimaplan Hessen bildet die konsequente Entwicklung der ambitionierten Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 (IKSP 2025) und des Mehr-Klimaschutz-Programms.

Der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025

Als eines der ersten Bundesländer hat Hessen im März 2017 mit der Verabschiedung des Klimaschutzplans auch den Startschuss für seine Realisierung gegeben. Seither koordiniert das Hessische Landwirtschaftsministerium die Umsetzung und kümmert sich darum, dass die Maßnahmen weiterentwickelt und weitergetragen werden.

Der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) bildete mit insgesamt 140 Maßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelwandelanpassung ein ambitioniertes Maßnahmenpaket. Von den Maßnahmen sind 127 bereits abgeschlossen oder befinden sich in fortlaufender Umsetzung. So wurden Förderprogramme aufgebaut und erweitert, Institutionen gegründet, wie die LandesEnergieAgentur (LEA). Für Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen wurden Beratungsangebote entwickelt und Projekte der Klimabildung ausgebaut.

Mit dem Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ bietet das Land Hessen auch auf kommunaler Ebene Unterstützung zur erfolgreichen Umsetzung von Projekten.

Alle Maßnahmen im Überblick

Mehr-Klimaschutz-Programm

Zur zielgerichteten Weiterentwicklung und Stärkung der Klimaschutzmaßnahmen wurden die Klimaschutzmaßnahmen überprüft. Bei allem Tatendrang galt: Damit der integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) effektiv umgesetzt werden konnte, mussten seine Maßnahmen weiterentwickelt, überprüft und die Folgen des Klimawandels sowie der Effekt der Klimawandelanpassungsmaßnahmen beobachtet werden. Das regelmäßige Monitoring zeigte, dass unser Handeln Wirkung zeigt. Es wurde aber auch deutlich, dass die bisherigen Anstrengungen konsequent fortgeführt werden mussten und müssen, um die Klimaziele zu erreichen.

Entwickelt wurden 18 zusätzliche, starke Impulse für Klimaschutz und -wandelanpassung, die über den integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) hinausgehen. Das breitgefächerte Programm reichte von klimafreundlicher Mobilität und verbesserter Infraladestruktur über nachhaltige, klimafreundliche Landwirtschaft und energetische Wohnbausanierung, Moorschutz bis hin zur Klimabildung.

1. 100 Prozent Förderung für Klima-Kommunen

Das Bündnis der Klima–Kommunen wächst stetig. Von 2021 bis 2022 gab es eine Vollfinanzierung von Klimaschutz– und Klimawandelanpassungsmaßnahmen für die Klima-Kommunen über die Klima–Richtlinie (bisher 90 Prozent Förderung). Für alle anderen Kommunen erhöhte das Land die Fördersätze von 70 Prozent auf 80 Prozent.

2. Bilanzierung der Treibhausgase (THG) in Kommunen stärken

Die Bilanzierung kommunaler Treibhausgasemissionen wurde ausgebaut: Zum 1. Februar 2021 wurde die Fachstelle bei der Landesenergieagentur (LEA) personell erweitert und verstärkt zum Thema Treibhausgas-Bilanzierung beraten. Zusätzlich wurde ab Sommer 2021 eine mehrjährige Bilanzierungssoftware für die Kommunen beschafft, damit sie regelmäßig und fortlaufend die Entwicklung der Treibhausgasemissionen bilanzieren können, was bisher nicht möglich war. Mit den THG–Bilanzen können Kommunen Klimaschutzmaßnahmen darstellen, priorisieren und zielgerichtet weitere Projekte und Maßnahmen auflegen.

3. Förderung von Lastenradverleihsystemen in Kommunen

Für Klima–Kommunen wurde eine 100 Prozent Förderung von Lastenradverleihsystemen über die Klima-Richtlinie möglich. Kommunen hatten die Möglichkeit, Lastenfahrräder und Fahrräder für ein kommunales Verleihsystem anzuschaffen. Gefördert wurden auch die erforderliche Ladeinfrastruktur und die dazugehörigen Abstellanlagen. Daneben konnten auch die Anschaffung von Fahrrädern für den innerkommunalen Gebrauch, zum Beispiel als Diensträder oder Transportmöglichkeit, und für den Einsatz im städtischen Fuhrpark gefördert werden.

4. Lastenradförderung für Bürgerinnen und Bürger 2.0

Das erfolgreich gestartete Förderprogramm für Lastenräder und -anhänger mit und ohne Elektroantrieb für Bürgerinnen und Bürger wurde neu aufgelegt: Rund 1 Million Euro standen bereit, um den Umstieg vom Auto auf klimafreundliche Alternativen zu unterstützen. Lastenräder sind praktisch, emissionsfrei und dank des Förderprogramms für immer mehr Menschen erschwinglich.

5. Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Über Mittel des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes wurde die Schaffung neuer Ladeinfrastrukturen geplant. Hierfür standen neun Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollten für Ladeinfrastrukturen gelten, die öffentlich zugänglich sind und sich auf Firmenparkplätzen befinden. Zusätzlich wurde die Errichtung von Mobilitätsstationen an Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geplant, wie beispielsweise Sharing–Stationen von E-Fahrzeugen.

6. Kampf gegen illegale Klimakiller-Gase

Fluorierte Treibhausgase – kurz F–Gase genannt – sind äußerst klimaschädliche Substanzen. Je nach Zusammensetzung ist das Treibhauspotential dieser Gase bis zu 24.000–mal größer als das von CO2. F–Gase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen verwendet, besonders häufig in PKW-Klimaanlagen. Die EU hat reagiert und führte die in Europa gehandelte Menge an F–Gasen durch ein Quotensystem Schritt für Schritt zurück. Diese Verknappung trieb aber zugleich den Preis der Kältemittel in die Höhe, weshalb sie in großem Umfang illegal gehandelt wurden und werden. Jedes Jahr gelangen – illegal und zusätzlich zur Quote – F–Gase mit einem geschätzten Volumen zwischen 16 und 24 Millionen Tonnen CO2 –Äquivalenten in die EU. Europaweit könnte bei effektivem Vollzug bis 2030 umgerechnet der gesamte deutsche CO2–Ausstoß von zwei Jahren eingespart werden. Hessen ist bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F–Gasen Vorreiter: Ende 2019 hat der Bundesrat eine hessische Gesetzesinitiative einstimmig beschlossen. Zusätzlich vernetzen sich die hessischen Behörden künftig mit anderen europäischen Vollzugsbehörden, um die Lieferketten illegal gehandelter F–Gase nachverfolgen zu können.

7. 100 Nachhaltige Bauernhöfe

Mit rund fünf Millionen Euro werden 100 nachhaltige Bauernhöfe über drei Jahre gefördert. Hierfür wurden Nachhaltigkeitskriterien erarbeitet, unter Berücksichtigung von Klimaschutz– und Klimawandelanpassungsaspekten. Somit fördere Hessen „Best Practice“–Betriebe, die eine klimaschonendere und tierwohlgerechtere Landwirtschaft ermöglichen und eine Orientierung für die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft in Hessen geben.

8. 100 Klima Kantinen

Gewerbliche, private und öffentliche Kantinen sowie weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung können Mitglied des Netzwerks „100 KlimaKantinen“ werden. Dafür müssen mindestens acht Maßnahmen eines Maßnahmenkatalogs umgesetzt werden oder alternativ eigene Maßnahmen, die einen Klimaschutzeffekt erzielen. Das Netzwerk dient der Verstärkung des Klimaschutzes in der Außer–Haus–Verpflegung, der Vernetzung und dem Informationsaustausch sowie der Entwicklung von praxisnahen Lösungsansätzen.

9. Sonderprogramm für Eigenheime

Das „Sonderprogramm für Eigenheime - sanieren, sparen, Klima schonen“ unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur KfW-Förderung des Bundes bei der energetischen Sanierung ihres Wohngebäudes. Auf diese Weise konnten Investitionen in besonders effiziente energetische Modernisierungen mit insgesamt bis zu 60.000 Euro gefördert werden. Damit übernahmen Bund und Land bis zur Hälfte der Kosten.

10. Eigenkapitalerhöhung für die landeseigene Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH)

Über das Wirtschaftsministerium wurden 200 Millionen Euro im Rahmen einer Eigenkapitalerhöhung für Investitionen in die energetische Modernisierung bereitgestellt. Somit gab es eine Aufstockung des Modernisierungsbudgets auf 500 Millionen Euro für fünf Jahre zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Mit dieser Verdopplung der Modernisierungsrate ließen sich knapp 4.000 Wohnungen zusätzlich modernisieren. Die CO2-Emissionen konnten durch die Modernisierung dieser Wohnungen um ca. 60 Prozent reduziert werden.

11. Klima-Selbstverpflichtung des Finanzsektors

Hessen will private Kapitalströme von klimaschädlichen in klimafreundliche wirtschaftliche Aktivitäten umlenken. Die Klimaschutz-Selbstverpflichtung (THG-Neutralität bis 2050) wurde mit der „Net-Zero-Bankenallianz“ umgesetzt. Zur Unterstützung wurden hierfür drei Stellen geschaffen.

12. Renaturierung hessischer Niedermoore

Das vom NABU betreute und vom Umweltministerium finanzierte Projekt „60 hessische Niedermoore“ erarbeitete Entwicklungsperspektiven für eine Renaturierung von Niedermooren in Hessen. Seit Projektbeginn konnten Moorflächen wurde ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

13. Kommunale Bodenschutzkonzepte

Böden spielen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung eine zentrale Rolle: Sie speichern Kohlenstoff und Niederschläge. Sie sind mitentscheidend für die Kühlungsfunktion und das Kleinklima. Die Erfassung und Bewertung der Böden und angepasste Vorschläge zum Umgang mit ihnen sind von enormer Bedeutung für einen kommunalen Klimaschutz. Hessen fördert nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Wetzlar weitere kommunale Bodenschutzkonzepte.

14. Wasserressourcen-Management

Hier erfolgte die Erarbeitung eines „Wasserwirtschaftlichen Fachplans Hessen" bis Ende 2021 als Planungs- und Steuerungsinstrument für Ressourcenschutz und -nutzung von Wasser. Weiterhin werden kommunale Wasserkonzepte sowie innovative Pilot- oder Demonstrationsprojekte zur rationellen Wasserverwendung gefördert. Damit wird das Ziel verfolgt, auf die Neuerschließung von Grundwasserressourcen zu verzichten bzw. den Ausbau der Trinkwasserversorgungsinfrastruktur an den Klimawandel anzupassen. Dies dient der langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung unter den Bedingungen der Klimakrise.

15. Klimabildung stärken

Das Projekt „Zehn klimafreundliche Schulhöfe für Hessen“ wurde in Kooperation mit der Deutschen Umwelthilfe umgesetzt. Diese Schulhof-Begrünung wurde mit Mitteln der Klima-Richtlinie gefördert. Bis zum Jahr 2023 stehen rund 286.000 Euro zur Verfügung.

Außerdem wurde die Qualifizierungsmaßnahme „Lebendiger Lernort Bauernhof“ durchgeführt. Landwirtinnen und Landwirte erfahren, wie sie die Themen „Klima und Landwirtschaft“ als Bildungsangebote auf ihren Betrieben etablieren können. Ebenso wurden betriebsspezifische Konzepte „Klimaschutz und Landwirtschaft“ im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung entwickelt.

16. Hessische Hochschulen klimafreundlich gestalten

In den Jahren 2021 bis 2023 werden hessische Hochschulen noch klimafreundlicher, zum Beispiel mit mehr PV-Anlagen. Auch die technische Gebäudeausrüstung wie bspw. Aufzugstechnik, Raumlufttechnik und Wärme-/Heiztechnik wird für noch mehr Energieeffizienz modernisiert. Hierfür wurden ca. 20 Millionen Euro bereitgestellt.

17. Ausbau von E-Mobilität und Solarenergie bei den Dienststellen des Landes

Bis 2025 sollen jährlich bis zu 150 Ladepunkte für Kraftfahrzeuge und bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt 1.000 Fahrradabstellanlagen an Dienststellen des Landes errichtet werden. Dafür stehen 3,7 Millionen Euro jährlich bereit. Für den Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf Landesliegenschaften stehen bis 2023 26 Millionen Euro bereit. Mit den bereitgestellten Mitteln wird die Anlagenfläche von derzeit 20.000 auf 134.000 Quadratmeter erhöht.

18. Klimafreundliche Mobilität im Umweltministerium

Das Umweltministerium wird über die Pandemie hinaus mobiles Arbeiten ermöglichen. Das reduziert klimaschädlichen Pendelverkehr. Zudem wurde ein Mobilitätskonzept entwickelt mit dem Ziel, den Anteil der Dienstreisen per Bahn deutlich zu erhöhen und die Dienstwagen des Ministeriums auf reine Elektrofahrzeuge umzustellen. Darüber hinaus strebt das Umweltministerium zeitnah eine Zertifizierung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber an, da hier bereits viele Projekte umgesetzt wurden, zum Beispiel überdachte Fahrradparkplätze mit Reparaturstation oder kostenlose Fahrrad-Checks für Mitarbeitende.