HANDLUNGSFELD VERKEHR UND MOBILITÄT

Wenn Hessen seine Rolle als „Vorreiter der Verkehrswende“ erfüllen möchte, müssen Maßnahmen im Verkehrsbereich unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Hauptfokus soll eine Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrsbereich, insbesondere dem motorisierten Individualverkehr, Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Schienenfahrzeuge, und dem Wirtschafts- und Lieferverkehr bewirken. Sie soll durch technisch infrastrukturelle Förderprogramme zur Umsetzung der Antriebswende sowie die Förderungen von Planungs- und Steuerungskapazitäten in Kommunen unterstützt werden.

 

Zu den konkreten Maßnahmen, die im Sektor „Verkehr und Mobilität“ umgesetzt werden sollen, zählen:

Klimafreundliche Verkehrswende

Die Maßnahme vereint ein Bündel an Aktivitäten, um die Verkehrswende zu unterstützen. Sie umfasst technisch infrastrukturelle Förderprogramme zur Umsetzung der Antriebswende sowie die Förderungen von Planungs- und Steuerungskapazitäten in Kommunen. Sie adressiert unterschiedliche Mobilitätsaspekte, insbesondere den motorisierten Individualverkehr, Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Schienenfahrzeuge) und den Wirtschafts- und Lieferverkehr.

 

Schieneninfrastruktur voranbringen

Mit dieser Maßnahme sollen der Schienenpersonenfern- und -nahverkehr deutlich gestärkt werden, wodurch Verkehrsverlagerungen auf die Schiene induziert werden. Die geplanten Aktivitäten unterstützen die nachhaltige Mobilitätspolitik und führen zu Emissionsminderungen, da einerseits durch den Neu-und Ausbau der Schieneninfrastruktur Engpässe im Eisenbahnsystem reduziert werden (es kommt zu einer Angebotsausweitung). Andererseits werden Emissionen im Schienenverkehr selbst adressiert, indem Strecken elektrifiziert werden.

 

Fuß- und Radverkehr stärken

Ziel der Maßnahme ist entsprechend der Nahmobilitätsstrategie für Hessen und der Hessenstrategie Mobilität 2035 die Stärkung des Fuß-und Radverkehrs als nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsformen. Dadurch sollen die CO2-Emissionen des Verkehrsbereichs reduziert werden. Die Maßnahme unterstützt die Verlagerung auf den Fuß-und Radverkehr (z. B. durch Aus-und Umbau der Rad-und Fußverkehrsinfrastruktur zur Schließung von Netzlücken und zur Verbesserung der Qualität oder betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement) und trägt damit auch zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität bei. Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Aktivitäten sind zentral Städte, Gemeinden und Kreise verantwortlich, die deshalb dabei fachlich (Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität), finanziell (Projektförderung) und personell (Nahmobilitätskoordinierende) gestärkt werden sollen.

 

Öffentlichen Personennahverkehr stärken

Das Land unterstützt die Verkehrsverbünde und die lokalen Aufgabenträger bei ihren Bemühungen, mit einer Qualitätsoffensive die Herausforderungen der Zukunft im öffentlichen Personennahverkehr zu bewältigen.

Das Fahrplanangebot im öffentlichen Personennahverkehr sowie dessen weitere Entwicklung in Qualität und Quantität soll im Sinne des Gemeinwohlauftrages der Daseinsvorsorge kontinuierlich gestärkt und bedarfsgerecht verbessert werden. Dazu zählen der Integrale Taktfahrplan, Anschlussverbindungen und auch gute Verbindungen an Wochenenden und nachts.

Mit zusätzlichen Fördermitteln soll die Finanzierungslücke zwischen den Fahrgeldeinnahmen, den Regionalisierungsmitteln des Bundes und den laufenden Kosten des Fahrplanbetriebs geschlossen werden. Das Land stellt seine Fördermittel den drei Verkehrsverbünden Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) zur Verfügung.

Geregelt wird die Finanzierung in Finanzierungsvereinbarungen mit mehrjähriger Laufzeit, die auch gemeinsam vereinbarte Ziele zur Mittelverwendung enthalten.

 

Klimaschutz im hessischen Luftverkehr

Aufgrund der Ausgestaltung des internationalen und nationalen Klimaschutzrechts ist nur ein vergleichsweise geringer Teil der im Zusammenhang mit dem Flugverkehr entstehenden CO2-Emissionen der hessischen Klimaschutzbilanz zuzuordnen. Die wichtigsten Hebel für die Einhaltung der Klimaschutzziele und Defossilisierung des Luftverkehrs liegen in der Zuständigkeit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), der EU und beim Bund. Hessen sieht sich in der Verantwortung, nicht nur die Etablierung und Einhaltung solcher Instrumente zu unterstützen, sondern auch die eigenen Handlungsspielräume konsequent zu entwickeln und zu nutzen.

Die Maßnahme wird die nachhaltige und effizientere Gestaltung des Luftverkehrsstandorts Frankfurt/Main unterstützen und baut auf drei Säulen auf:

  • Erhalt und Weiterentwicklung institutioneller Ressourcen
  • Weichenstellung für eine nachhaltige Flughafeninfrastruktur
  • Initiativen und Förderung von Vorhaben zur Reduktion von Emissionen an der Quelle und zur Vermeidung von Verkehren

 

Schienengüterverkehr optimieren und stärken

Diese Maßnahme umfasst die Weiterführung und -entwicklung des Förderprogramms des Landes im Schienengüterverkehr, die Unterstützung von entsprechenden Anträgen auf Bundesebene und die Unterstützung bei der Suche von Flächen für geeignete Logistikstandorte zur Optimierung des kombinierten Güterverkehrs. Die Fördermittel des Landes können als Anschubfinanzierung für den Erhalt von bestehendem Schienengüterverkehr, die Reaktivierung von aufgegebenem Schienengüterverkehr und die Erweiterung oder die Neueinrichtung von Schienengüterverkehr verwendet werden. Auch Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr können gefördert werden.

 

Einführung eines hessenweiten Jobtickets für
Landesbedienstete

Mit der Möglichkeit, durch das LandesTicket Hessen unentgeltlich den Nah- und Regionalverkehr nutzen zu können, wurde ein tatsächlicher Anreiz für den Umstieg vom Individualverkehr auf die umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn geschaffen. Durch das LandesTicket Hessen haben Beschäftigte des Landes Hessen rund um die Uhr die Möglichkeit, durch eigenes Handeln einen aktiven Beitrag zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung – unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen – erbringen zu können.

 

Reduktion der Klimawandelgefährdung von Landstraßen

Die Maßnahme baut auf der bereits in Bearbeitung befindlichen IKSP-2025-Maßnahme zur Ausarbeitung einer hessenweiten Gefährdungsanalyse für das hessische Landesstraßennetz auf. Ergebnis dieser Gefährdungsanalyse ist unter anderem eine „Handlungshilfe“ zur Identifikation von Landesstraßen mit besonders hohem Risiko mit Blick auf Klimaereignisse. Mit dieser neuen Maßnahme des Klimaplans Hessen soll Hessen Mobil sinnvolle Maßnahmen an den Landesstraßen erkennen, priorisieren und im Rahmen der jährlichen Landesstraßenbauprogramme umsetzen.

 

Begrünung von Verkehrswegen zur besseren Bewältigung der Folgen des Klimawandels

Straßenbäume können zur Verschattung beitragen und damit einen natürlichen Hitzeschutz bieten. Entsprechend werden die für diese Maßnahme zur Verfügung stehenden Gelder schwerpunktmäßig für Baumersatzpflanzungen eingesetzt.

 

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